Tag 43 – Unter Strom

Heute liegt ein Brief meiner Krankenkasse im Briefkasten, in dem die Kostenübernahme für die Energieversorgung meines Soundprozessors mit wiederaufladbaren Akkus abgelehnt wird. Damit hatte ich nicht gerechnet. Bei der Auswahl des Implantates vor der Operation wurde ich gefragt, ob ich eine Energieversorgung mit Batterien oder Akkus möchte, weil die Krankenkassen nur die Kosten für eine Variante erstatten. Entweder werden die Batterien bezahlt, die man automatisch und regelmäßig von Medel per Post geschickt bekommt, oder aber ein Satz Akkus samt Ladestation, wobei die Akkus alle 16 Monate ausgetauscht werden, da die Akkuleistung im Lauf der Zeit nachlässt. Medel liefert seine Geräte standardseitig immer mit Batterien aus; die Akkus müssen dann direkt nach Erhalt des Gerätes bestellt werden.

Dies hatte ich auch direkt getan, weil ich Akkus umweltfreundlicher finde. Zwar halten sie nicht so lang wie Batterien, aber der Wechsel geht schnell und man kann die Ersatzakkus über Nacht an der Ladestation aufladen. Batterien halten laut Herstellerangabe circa 3 Tage. Ich scheine deutlich mehr Strom zu verbrauchen und mein Soundprozessor braucht meistens schon nach anderthalb bis zwei Tagen Nachschub. Die Akkus, von denen es zwei Varianten unterschiedlicher Größe gibt, halten maximal 10 Stunden. Ich muss also damit rechnen, dass ich einmal pro Tag den Akku wechseln muss.

Der Stromverbrauch hängt zum einen von der Einstellung des Soundprozessors ab. Je höher die Pulsrate ist, je mehr Strom als auf den Hörnerv gespeist wird, desto mehr Energie wird verbraucht. Auch die Tragedauer spielt eine Rolle. Ich schlafe meistens nur 5-6 Stunden und trage den Soundprozessor in der restlichen Zeit ohne Pause. Ein weiterer Faktor für den Stromverbrauch ist, wie viel man hört. Als Familienvater bekomme ich natürlich recht viel Hörinput. Außerdem höre ich sehr viel Musik und spiele pro Tag auch etwa eine halbe Stunde Schlagzeug und Klavier. Speziell das Schlagzeug ist ein Energiefresser, weil es sehr viele und sehr laute Töne produziert. Die Herstellerangaben für die Laufzeit der Akkus sind aus meiner Sicht sehr optimistisch – ähnlich wie bei den Verbrauchsangaben bei PKWs, die ebenfalls unter unrealistischen Bedingungen ermittelt werden. Letztendlich ist es aber kein Problem, alle zwei Tage Batterien zu wechseln. Für mein gutes Hören ist das ein sehr kleiner Preis.

Die Begründung für die Ablehnung der Kostenübernahme für die Akkus kommt sehr überraschend. Medel hatte mir nicht gesagt, dass dies passieren kann. Zur Begründung wird angeführt, dass der Betrieb mit Batterien deutlich kostengünstiger sei. Das wage ich zu bezweifeln – bei einer ersten Hochrechnung komme ich bei meinem durchschnittlichen Stromverbrauch auf ca. 1.900 Euro Batteriekosten in 16 Monaten. Das ist kaum weniger, als die Akkus samt Ladestation in diesem Zeitraum kosten. Um einen genauen Kostenvergleich aufstellen zu können frage ich Medel nach einer Vergleichsrechnung der Kosten für Batterien und Akkus. Außerdem dokumentiere ich ab sofort meinen Batterieverbrauch, um zuverlässige Zahlen für meine Vergleichsrechnung zu haben.

Und dann werde ich wohl Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen. Meine Krankenkasse lehnt generell erst einmal alles ab, was ich benötige. Es ist jedesmal ein langer und anstrengender Kampf mit häufig inkompetenten und teils auch unfreundlichen Sachbearbeitern, bis man Kostenzusagen für notwendige Hilfsmittel bekommt. Oder auch für Hörgeräte.

Hörgeräte müssen etwa alle fünf Jahre erneuert werden müssen, weil sie irgendwann verschlissen sind und zu reparaturanfällig werden. Außerdem kommen in einem Zeitraum von 5 Jahren meistens neue Hörgerätegeneration auf den Markt, die das Hören verbessern können. Krankenkassen bezahlen für Hörgeräte lediglich einen Festpreis in Höhe von unter 800 Euro für das erste Ohr; beim zweiten Ohr ist dieser Betrag 20% geringer. Wer braucht schon zwei Ohren…

Für diesen Festpreis bekommt man die billigsten Standardgeräte, mit denen man zwar rudimentär hören kann, die ansonsten aber nicht ausreichen, um ein halbwegs normales Leben zu führen. Weder verfügen diese Geräte zum Beispiel über Konnektivität, so dass man kein Smartphone oder keinen Computer damit verbinden kann. Auch Features wie die Reduktion von Windgeräuschen, verschiedene Hörprogramme für den Einsatz in lauten Umgebungen, Fernbedienungen zur einfacheren Handhabung oder eine automatische Synchronisierung beider Geräte ist in der untersten Preisklasse meistens nicht verfügbar. Batterien werden selbstverständlich auch nicht bezahlt und bei Reparaturen oder neuen Ohrpassstücken, die jedes Jahr erneuert werden müssen, wird ein nicht gerade geringer Selbstbetrag fällig. Schlechtes Hören ist, zumindest bei meiner Krankenkasse, die wohl nicht ohne Grund die Wörter Bar und arm in ihrem Namen trägt, ein teurer Spaß.

Im Endeffekt entstehen damit neben jährlichen Kosten in Höhe von etwa 500 Euro für Batterien, Reparaturen und Ohrpassstücke bei jeder neuen Hörgeräteversorgung zusätzliche Kosten in Höhe von mehr als 4.000 Euro für beide Ohren. Denn ein wirklich gutes Hörgerät der höchsten Lautstärkeklasse kostet bis zu 4.000 Euro. Mit viel Ausdauer, endlosen Widersprüchen und der tatkräftigen Unterstützung meines Hörgeräteakustikers hatte ich es bislang immer geschafft, diese Zuzahlung für neue Geräte zu umgehen und eine volle Kostenübernahme zu erreichen. Denn letztendlich ist diese Festpreisregelung entgegen den Aussagen von Krankenkassen und Hörgeräteakustikern keine gesetzlich bindende Höchstgrenze! Wenn ein teureres Hörgerät mit einem höheren Frequenzbereich –medizinisch erforderlich ist, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung auch qualitativ hochwertigere Modelle. Gesetzlich festgelegt ist:

  • Der Patient hat Anspruch auf aufzahlungsfreie Hörhilfen.
  • Der Anspruch umfasst die Anpassung, das Testen der Geräte, die Wartung der Geräte und die Reparatur.
  • Die Hörhilfen müssen geeignet und qualitativ hochwertig sein und medizinisch notwendig sein.
  • Mehrkosten aufgrund eines höherwertigen Gerätes und eines sonst besonderen Gerätes, das nicht medizinisch notwendig ist, müssen Sie selber tragen.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/hoergeraete-uebernahme-der-kosten-11470  

Bei der Frage, was geeignet, qualitativ hochwertig und medizinisch notwendig ist, sind der Kreativität und Perfidität der Krankenkassensachbearbeiter keine Grenzen gesetzt; ich habe da schon die tollsten Dinge erlebt. Zum Beispiel wurden alternative Geräte empfohlen, die zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr auf dem Markt waren. Der Gipfel aller Reaktionen war, dass die Krankenkasse mir mitteilte, dass höherwertige Geräte keinen Nutzen bringen, weil ich ja so schlecht hören würde, dass es de Fakto egal wäre, ob ich ein Hörgerät im Ohr habe. Ich hatte daraufhin einen Prozess angedroht und der Krankenkasse mitgeteilt, dass ich den Richter gerne höchstpersönlich davon überzeugen werde, dass ich mit Hörgeräten besser verstehen kann als ohne. Letztendlich wurden die Geräte dann voll bezahlt.

Man braucht viel Energie, um diese Kämpfe zu führen. Und Hörgeräteakustiker, die diesen Kampf unterstützen und gegebenenfalls auch monatelang auf die Kostenübernahme warten können. Natürlich ist es deutlich unkomplizierter, ein Hörgerät zum Festpreis zu verkaufen. Außerdem muss man gut recherchieren und schreiben können – manchmal reicht schon eine falsche Formulierung aus, um alle Chancen auf eine volle Kostenübernahme zu verspielen. Wenn man beispielsweise erwähnt, dass man die Hörgeräte aus beruflichen Gründen braucht, hat man verloren: Dann schiebt die Krankenkasse die Kostenverantwortung auf einen Leistungsträger, der für die berufliche Integration zuständig ist – wie zum Beispiel Integrationsamt oder Rentenkasse. Dass diese Leistungsträger medizinisch notwendige Hilfsmittel gar nicht bezahlen, wird dabei einfach ignoriert.

Die Kostenübernahme bei Cochlea-Implantaten ist deutlich einfacher, denn Implantate samt notwendigem Zubehör fallen in eine andere Leistungsklasse als externe Hilfsmittel wie zum Beispiel Hörgeräte oder Rollstühle. Die Operation wird – sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, die bei einem sehr schlechten Hörvermögen vorhanden ist – auf beiden Ohren voll bezahlt; ebenso die Soundprozessoren und die Energieversorung mit Batterien oder Akkus. Neue Soundprozessoren werden bezahlt, wenn die alten defekt sind oder nach 5-6 Jahren, wenn ein messbar besseres Sprachverstehen erzielt werden kann. Allerdings sperren sich einige Krankenkassen gegen die Kostenübernahme für ein zweites Cochlea-Implantat – egal wie schlecht das zweite Ohr ist. Ich bin gespannt, ob es hier Probleme geben wird; das zweite Implantat ist ja schon für Anfang Oktober geplant.

 

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